Bund macht subventionierten Online-Portalen Vorgaben. Und uns ein ungutes Gefühl.
Mit dem Mediengesetz sollen Online-Portale durch Steuergelder unterstützt werden. Wer an die Millionen will, muss aber Voraussetzungen der Behörden erfüllen. Dazu müssen die Medien elf verschiedene Vorgaben erfüllen. Einige davon sind schwammig. Und bieten den Behörden viel Interpretationsspielraum beim Sprechen der Bundesmillionen.

Das Wichtigste aus dem Artikel in Kürze:
Das neue «Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien», kurz BFOM, macht elf Vorgaben, welche erfüllt sein müssen, um an die staatlichen Honigtöpfe zu gelangen.
Ein weiterer Artikel dazu erschien auf soaktuell.ch, den News für Aargau-Solothurn.