Die Post reibt sich die Hände - die Zusteller gehen leer aus

Vom neuen Subventions-Kuchen aus Bern will sich auch die Schweizerische Post ein Stück abschneiden. Wie der Tagesanzeiger berichtet, erhöht die Post ausgerechnet jetzt die Preise für die Zustellung für Zeitungen.

Dafür bleibt eine im Abstimmungskampf bisher unerwähnte Gruppe auf der Strecke – die Verträgerinnen und Verträger der Zeitungen. Diese werden weiterhin mit einem Stundenlohn unter CHF 20 jahrein jahraus bei jedem Wetter morgens in aller Herrgottsfrühe die Zeitung in den Briefkasten legen müssen.

Millionen aus dem Mediengesetz sollen Postzustellung sanieren

Unter diesem Titel berichtet der Tagesanzeiger über die per Anfang Jahr erfolgt Preiserhöhung der Schweizerischen Post.

Die Post macht übrigens keinen Hehl daraus, dass die Erhöhung mit dem neuen Mediengesetz zusammenhängt. Und kündigt sogar weitere Erhöhungen in den nächsten Jahren an:

Und auch für die Jahre bis 2025 sind weitere Preiserhöhungen vorgesehen. Betroffene Kunden informierte die Post mit Hinweis auf die zusätzlichen Gelder aus der Medienförderung. «Die Erhöhung der Subvention kompensiert die Preiserhöhungen 2022 bis 2025 mehrheitlich», heisst es in einem entsprechenden Postdokument von Mitte Mai 2021. 

Wie viel die Post tatsächlich dann vom neuen Mediengesetz erhält, lässt sich wie vieles in diesem Gesetz nicht sagen – dazu das Zitat vom Bakom: «Da aber wichtige Teile der Vorlage erst in der Verordnung geregelt werden, ist die genaue Auswirkung unbekannt.»

Ein weiterer Beleg dafür, dass dem Stimmbürger mit dem Mediengesetz etwas vorgegaukelt wird, über das dann erst später in irgendwelchen Hinterzimmern gemauschelt wird.

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Das neue Mediengesetz vergisst die am schlechtesten Bezahlten

Über eine vom Mediengesetz betroffene Gruppe wurde bis jetzt kaum berichtet. Nämlich jene der Verträger und Verträgerinnen, die jahrein jahraus bei jedem Wetter morgens in aller Herrgottsfrühe die Zeitung in den Briefkasten legen.

Wie infosperber.ch berichtet, können sich die Verträgerinnen und Verträger nämlich nicht über die Millionen aus Bern freuen. Die «Frühzustellungsorganisationen», an welche die meisten Zeitungs-Verlage dieses Geschäft «ausgelagert» haben, sind zwar in der Gesetzesvorlage (Art. 19a, auf Seite 57 im Bundesbüchlein) erwähnt. Doch einen Mindestlohn für das Personal (beispielsweise 35 Franken pro Stunde indexiert) sucht man vergebens im Gesetz. Nur vage von «Einhaltung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen» ist die Rede.

Das Gesetz vergisst jene Leute, welche die Unterstützung am nötigsten hätten. Vergessen werden sie vor allem von den linken Parteien und Gewerkschaften, die sich offenbar lieber mit den reichen Verlegern ins Bett legen, anstatt sich um ihre Zielgruppe zu kümmern.

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